Arbeitssicherheit - gesetzliche Verpflichtung und Führungsaufgabe!
Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz gehören zu den grundlegenden Aufgaben im Unternehmen. Es ist eine Führungsaufgabe. Die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle kann man den
Veröffentlichungen des Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften entnehmen. Diese liegen jährlich bei 900.000 bis 1.000.000 meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfälle p.a. in Deutschland. Dazu kommen
noch tödliche Unfälle. Allein diese Zahlen sind Grund genug, sich mit dem Thema intensiv zu beschäftigen. Was sind schon 2.000,00 € für einen Seminartag, wenn nur e i n Arbeitunfall damit verhindert
wird. Im Gegenzug kostet der monatliche Ausfall eines Mitarbeiters durch Krankheit durchschnittlich 10.000,00 € dem Unternehmen. Letztere Zahl kommt von dem Hauptverband der
Berufsgenossenschaften.
Die Verpflichtungen ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und den berufsgenossenschaftlichen Regelwerken. Die Kennzeichnung und Nummerierung der
berufsgenossenschaftlichen Regelwerke hat sich in den letzten 8 Jahren (in DGUV...) geändert. Verstößt man gegen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, drohen neben Bußgeldern auch
Strafverfahren. Unternehmen bedienen sich neben den Berufsgenossenschaften und Bildungseinrichtungen auch externer Berater, Referenten und Ausbilder. Diese garantieren eine hohe Qualität in der
Präventionsarbeit, besitzen umfangreichen Erfahrungen aus der Praxis und können das ein oder andere Anekdötchen erzählen.
Aber auch die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten mit Verantwortung oder beratender Funktion, wie Sicherheitsingenieure, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder verantwortliche Personen erscheint
sinnvoll. Sie können mit ihrem betriebsspezifischen Wissen die Bezüge zum Arbeitsschutz als Multiplikatoren herstellen.
Grundsätzlich sind nach dem Arbeitsschutzgesetz jährliche Unterweisungen für alle Mitarbeiter durchzuführen. Die Themen richten sich nach den Aufgaben, den Arbeitsgebieten und dem aktuellen
Unfallgeschehen. Eine fachspezifische Schulung kann als jährliche Unterweisung dienen, wenn diese die Grundlagen des Arbeitsschutzes umfassend erläutert.
Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die technischen Regeln der Betriebssicherheit ermöglichen Handlungsspielräume für sachkundige Personen in der Prüfung von
Arbeitsmitteln. Unter bestimmten Voraussetzungen können Mitarbeiter zu befähigten Personen zur Prüfung von Arbeitsmitteln nach TRBS 1203 ausgebildet werden. Dies ist nicht mit Prüfungen durch
Sachverständige oder autorisierte Prüforganisationen zu vergleichen. Eine jährlich Prüfung bestimmter Arbeitsmittel k a n n durch eine befähigte Person nach BetrSichV erfolgen. Diese Prüfung
beschränkt sich auf eine Ordnungs-, Funktions- und Sichtprüfung.
Insgesamt ist der soziale und technische Arbeitsschutz eine große Herausforderung für die Unternehmen. Es ist aber auch eine Chance, durch systematische Präventionsarbeit und gute Ausbildung Unfälle,
menschliches Leid und materielle Schäden zu vermeiden. Mitarbeiter sind das wertvollste Gut im Unternehmen. Sie schaffen Werte. Interessante Seminare können auch ein Motivation darstellen. Dabei
ist angenehme Seminarumgebung, eine Tasse Kaffee, ein paar Getränke oder ein kleiner Imbiss wichtig. Pausengespräche dienen dem Erfahrungsaustausch!
Somit kann das Thema Arbeitsschutz auch abwechslungsreich und interessant sein!
NEU: Wenn Sie keine eigenen Kapazitäten/Kompetenzen für die Erstellung von AMS Unterlagen besitzen, lassen Sie sich von uns firmenspezifische Unterlagen erstellen oder ein Komplettpaket für Grundausbildung, jährliche Unterweisungen und Nachschulungen erarbeiten. Viele Firmen nutzen die Fachkompetenz unserer Mitarbeiter. Rechtssicherheit und Vollständigkeit sind dabei garantiert.
AKHSV Werksbild "Vorsicht Stolpergefahr...und Warnbaken gehören ausschließlich auf die Fahrbahn und nicht in eine Fußgängerzone!"