Arbeitssicherheit - gesetzliche Verpflichtung und Führungsaufgabe!

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz gehören zu den grundlegenden Aufgaben im Unternehmen. Es ist eine Führungsaufgabe. Die Zahl der Arbeits- und Wegeunfälle kann man den Veröffentlichungen des Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften entnehmen. Diese liegen jährlich bei 900.000 bis 1.000.000 meldepflichtige Arbeits- und Wegeunfällen in Deutschland. Dazu kommen noch tödliche Unfälle.

 

Allein diese Zahlen sind Grund genug, sich mit dem Thema intensiv zu beschäftigen.

 

Was sind schon 2.000,00 € für einen Seminartag, wenn nur e i n Arbeitunfall damit verhindert wird. Im Gegenzug kostet der monatliche Ausfall eines Mitarbeiters durch Krankheit durchschnittlich 10.000,00 €. Das sind Zahlen der Berufsgenossenschaften!

Die Verpflichtung ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

 

Die Kennzeichnung und Nummerierung der berufsgenossenschaftlichen Regelwerke hat sich in den letzten Jahren geändert.

 

Verstößt man gegen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften, drohen neben hohen Bußgeldern auch Strafverfahren. Unternehmen bedienen sich neben den Berufsgenossenschaften und Bildungseinrichtungen auch externer Berater, Sicherheitsingenieure, Referenten und Ausbilder.

 

Diese garantieren auch eine hohe Qualität, besitzen umfangreichen Erfahrungen aus der Praxis und können das ein oder andere Anekdötchen erzählen. Auch negative Beispiele regen zum Nachdenken auf. Und der Satz "Das haben wir schon immer so gemacht" ist nicht mehr zielführend!

Grundsätzlich sind jährliche Unterweisungen für alle Mitarbeiter durchzuführen. Die Themen richten sich nach den Aufgaben, den Arbeitsgebieten und dem aktuellen Unfallgeschehen. Eine fachspezifische Schulung kann als jährliche Unterweisung dienen, wenn diese die Grundlagen des Arbeitsschutzes umfassend erläutert.

 

Wir empfehlen zyklische Wiederholungen in den Fachthemen.

Das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die technischen Regeln der Betriebssicherheit ermöglichen Handlungsspielräume für sachkundige Personen in der Prüfung von Arbeitsmitteln. Unter bestimmten Voraussetzungen können Mitarbeiter zu Befähigten Personen zur Prüfung von Arbeitsmitteln nach TRBS 1203 ausgebildet werden. Dies ist nicht mit Prüfungen durch Sachverständige oder autorisierte Prüforganisationen zu vergleichen. Eine jährlich Prüfung bestimmter Arbeitsmittel k a n n durch eine Befähigte Person nach BetrSichV erfolgen.

 

Diese Prüfung beschränkt sich auf eine Ordnungs-, Funktions- und Sichtprüfung.

Insgesamt ist der soziale und technische Arbeitsschutz eine große Herausforderung für die Unternehmen. Es ist aber auch eine Chance, durch systematische Präventionsarbeit und gute Ausbildung, Unfälle, menschliches Leid und materielle Schäden zu vermeiden. Mitarbeiter sind das wertvollste Gut im Unternehmen - sie schaffen Werte! Interessante Seminare können auch ein Motivation darstellen. Dabei ist angenehme Seminarumgebung, eine Tasse Kaffee, Getränke oder Verpflegung wichtig. Auch Pausengespräche dienen dem Erfahrungsaustausch!

 

Somit kann das Thema Arbeitsschutz auch abwechslungsreich und interessant sein!

 

Unsere Neuerungen 2024:

 

- Erstellung einer Komplettübersicht Arbeitsschutz/Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen

- Erstellung Schulungsprogramm und Schulungsübersicht

- Übersicht erforderlicher Betriebsanweisungen

- Übersicht erforderlicher Gefährdungsbeurteilung

- Software mit Dateien, Vorschriften (Volltext) und Suchfunktionen

- Tabelle Schulungsübersicht Ihrer Mitarbeiter (Wiedervorlagefunktion)

- Fachliche Beratung und Betreuung

- Informationen für Verantwortliche, Führungskräfte

 

Wissen ist Macht - nichts wissen macht nichts?

 

- Wußten Sie, dass allein ein Bauhof oder eine Baufirma ca. 200 Betriebsanweisungen und über

   50 Gefährdungsbeurteilungen für ihre Tätigkeiten benötigt?

 

- Die Unternehmen in Deutschland nutzen mindestens 4 Arbeitstage p.A. für Schulungen und 

   Weiterbildungen ihrer Mitarbeiter.

 

- Das neben den Fachkräften für Arbeitssicherheit, auch Sicherheitsingenieure eine wichtige

   (beratende) Funktion haben.

 

- Das die Personalräte oder Betriebsräte in puncto Arbeitssicherheit zu beteiligen sind.

 

- Das die Führungskräfte die volle Verantwortung im Arbeitsschutz tragen.

 

- Das die Beschäftigten Mitwirkungspflichten im Arbeitsschutz haben.

 

- Das alle praktischen Arbeiten mit Maschinen und Ausrüstungen ein hohes Gefährdungspotential

  haben.

 

- Das ein Absturz eines Beschäftigten aus 3 m Höhe zu 50% und aus 5 m Höhe zu 80% tödlich

  verlaufen kann.

 

- Das es nach einem Absturz eines Beschäftigten, mit Rettung durch PSA gegen Absturz, zu einem

   Hängetrauma und multiorganem Versagen bzw. Tod kommen kann.

 

- Das "Höhenschwindel" bzw. "Höhenangst" ein Normalphänomen ist und dies überwunden werden

  kann.

 

- Das eine ungesicherte Bodenplatte mit 28 kg (für Aufstellung von Verkehrszeichen und

  Verkehrseinrichtungen) bei einem Frontaufprall aus 80 km/h eine Aufprallwucht von 9 to.

  entwickelt.

 

- Das Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder Drogen zu einer Arbeitsunfähigkeit und

   sofortigem Arbeitsverbot führen.

 

- Das Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum mit erheblichen Gefährdungen verbunden sind.

 

- Das es eine Tragepflicht für PSA gibt, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellt.

 

- Das es eine Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln gibt.

 

- Das es im Arbeitsschutz T-technische O-organisatorische und P-personelle Maßnahmen gibt.

 

- Das sämtliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu dokumentieren sind.

 

AKHSV® Werksbild "Vorsicht Stolpergefahr...und Warnbaken gehören ausschließlich auf die Fahrbahn und nicht in eine Fußgängerzone!"

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Hasenweg 13D
14552 Michendorf

 

Kontakt

info@akhsv.de

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