Consulting / Beratungen 2024

Beratungen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, AMS, Fahrzeug- und Baumaschinentechnik, Transporttechnologie, Ladungssicherung inkl. QM Systeme nach VDI 2700 Blatt 5, StVO 22 / RSA 21 Verkehrstechnik und RSA Verkehrssicherung. Wir gestalten, planen und organisieren Ihre Firmenseminare.

Innovation / Projekte

Das AKHSV® Sachverständigenbüro Hidde präsentiert in regelmäßigen Abständen technische Neuerungen auf Messen und Hausausstellungen. Dabei werden Anträge auf Gebrauchsmusterschutz und Patente nach BGBl. I S. 890 / 2159 bearbeitet, beantragt und zur Serienreife gebracht. In technischen Publikationen werden diese Innovationen bekannt gegeben, der breiten Öffentlichkeit vorgestellt und unter Berücksichtigung von Schutzansprüchen Fertigungsaufträge / Lizenzen vergeben. Als technische Neuheit gilt hierbei ein Gebrauchsmuster, dass nicht zum Stand der Technik gehört und auf einem erfinderischen Schritt beruht. Der Gegenstand eines Gebrauchsmusters gilt als gewerblich anwendbar, wenn er auf einem gewerblichen Gebiet hergestellt und benutzt werden kann. Die Einheitlichkeit der Erfindung ist Voraussetzung und dann gegeben, wenn das zugrunde liegende Problem in sich einheitlich ist und alle Merkmale notwendig und geeignet sind. Jede theoretische oder technische Lösung, ob Idee, Neuerung, Gebrauchsmuster oder Patent ist zu dokumentieren, zu beantragen und kurzfristig in das zutreffende Gebiet einzuführen.

 

Die Fachleute arbeiten momentan an 4 innovativen Projekten und Softwarelösungen, die 2024 veröffentlicht werden.

Expert Opinion / Gutachten

 

Als Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e. V. werden grundsätzlich nur Sachverständigengutachten erstellt, die den gesetzlichen Grundlagen und fachlichen Anforderungen entsprechen.

Speziell in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren muss von Anfang an eine richtige Vorgehensweise und eine optimale Verteidigungsstrategie aufgebaut werden, bevor eine Entwicklung eintritt, die insbesondere dem Unternehmen schadet. Hier wäre hauptsächlich die Gefahr der negativen Publizität zu nennen, durch die ein Imageverlust, Umsatzeinbußen oder sogar Existenzgefährdungen eintreten können. Zur optimalen Verteidigungsstrategie gehört die Einschaltung eines fachspezifischen Sachverständigen. Besonders in Risikobereichen der Umwelt-, Produkt- und Betriebsverantwortung dürfte die sofortige Beauftragung eines Sachverständigen erforderlich sein. Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass auch eine Staatsanwaltschaft Sachverständige einschaltet, um einen Tatvorwurf nachzuweisen. Die gleiche Beweiserhebung muss der Beschuldigte veranlassen, um der Beweisführung der Staatsanwaltschaft zu begegnen. Der Sachverständige hat dabei den technischen Teil für die Verteidigung zu erarbeiten. Die Standardfrage könnte dabei sein : "Wurde das Arbeitsmittel bestimmungsgemäß verwendet?" und die Antwort kann nur mit einer eindeutigen, technisch fundierten Aussage enden.

Technische Gutachten,Restwertermittlungen und Bewertungen erfolgen in Anlehnung an die Wertbegriffe des BEWG § 9 Absatz 2 und werden im Auftrag von Gerichten, Unternehmen, Privatpersonen, Versicherungen und Banken erstellt. Dabei werden für Fahrzeuge und Baumaschinen bzw. deren Ausrüstungen auch Verkehrswerte, Zeitwerte, Wiederbeschaffungswerte, Anschaffungswerte und Neuwerte ermittelt. Dies ist bei Unfall- oder Brandschäden, Fuhrparkbewertungen und Investitionsvorhaben von Bedeutung.

Gutachten für Arbeitsabläufe im Logistikbereich beinhalten Empfehlungen, Handlungs-anweisungen und Schadensbewertungen. Diese richten sich nach der Arbeitsumgebung, der eingesetzten Technik und der Zusammenarbeit mit Dritten. Betriebs- und Verladeanweisungen können im Ergebnis des Gutachtens erstellt werden.

Einzelgutachten für spezielle Verladungen erfolgen auf der Basis der Zulassungen nach StVZO und dienen als Nachweis für ordnungsgemäße Beladungen nach StVO 2023 ff. und VDI 2700.

Gutachten für Arbeitsstellen im öffenlichen Verkehrsraum k ö n n e n sich aus den Forderungen der RSA 21 ergeben. Zuständige Behörden k ö n n e n vom Antragsteller ein Sachverständigengutachten verlangen, wenn es um eine Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Jahresgenehmigungen nach dem Vereinfachten Verfahren" geht.

 

In vielen Fällen kommt es auch zu Fachgutachten, die im Nachgang zu Schadensfällen, Unfällen oder finanziellen Streitigkeiten erforderlich werden. Dabei können Gerichte, Firmen oder Privatpersonen als Auftraggeber agieren. Fachgutachten sind laut Ausführungen in den AGB in einer zumutbaren Zeit durch Sachverständige zu erstellen. Die Objektivität zur Darstellung des Sachverhaltes und die Neutralität ist dabei zu wahren.

Alle Gutachten werden vollständig mit Darstellung des Istzustandes, mit bildlicher oder filmischer Dokumentation und Berechnungen erstellt, sowie dem Auftraggeber vertragsgemäß in ein- oder zweifacher Ausfertigung übergeben. Eine Verwendung des Gutachtens durch "Dritte" ist dabei unzulässig und strafbar. Die Vergütung erfolgt nach Aufwand, den gültigen AGB, dem JVEG, bzw. schriftlicher Vereinbarung. Detaillierte Preisangebote und Kostenvoranschläge für Dienstleistungen des AKHSV® Sachverständigenbüro´ s werden auf Anfrage erstellt.

Hier finden Sie uns

Hasenweg 13D
14552 Michendorf

 

Kontakt

info@akhsv.de

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