RSA 21 Seminare, Fachberatungen und Praxislösungen

 

Am 15.2.2022 wurde die neue RSA 21 per Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau ARS 24-2021 deutschlandweit eingeführt. Somit ergibt sich ein erheblicher Schulungsbedarf. Vernichten Sie die alten Unterlagen, es gibt neue Festlegungen und eine Vielzahl von Regelplänen.

 

 Beachten Sie bitte, dass die neuen Bezeichnungen der RSA Regelpläne abweichen!

 

 Benutzen Sie für Ihre Tätigkeit die Volltextausgaben der RSA 21 der einschlägigen Fachverlage!

 

 Das Thema Arbeitsschutz ist nicht mehr Bestandteil der verkehrsrechtlichen Sicherung!

 

 Die neue RSA 21 löst die RSA 95, die ARS 17/2009 und ARS 6/2014 ab.

 

 Neuerungen, Änderungen, Ergänzungen:

 

 1.    Regelpläne mit Auswahlfeldern

 2.    Unterkante Verkehrszeichen auf Gehwegen nun 2.20 m

 3.    Mindestbreiten von Geh- und Radwegen

 4.    Restfahrbahnbreiten min. 3,00 m

 5.    Pfeilbaken

 6.    Längsabstände Baken und Leitkegel max. 9 m Innerorts, 12 m Außerorts                 

 7.    Regelpläne für Arbeitsstellen an Kreisverkehren und 2+1

 8.    Festlegungen aus der ZTV-SA 97 wurden in der RSA übernommen

 9.    Bedeutung von Sonderrechten wurde hervorgehoben

 10.  Außerorts gibt es keinen Geschwindigkeitstrichter mehr, sondern Z123 und Z274-50               

         vor Arbeitsstellen (in Anlehnung an Regelungen zu Geschwindigkeiten bei Ortseinfahrten)

 11.   Absperrschrankengittern

 12.   Antragsverfahren mit Erleichterungen

 13.   Definition der Art von Arbeitsstellen

 

         Somit gibt es sehr viele positive Aspekte in der RSA 21!

 

 

- Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen RSA 21

  (eingeführt am 15.02.2022 durch ARS Nr. 24/2021)

 

  Teil A - Allgemeines

  Teil B - Innerörtliche Straßen

  Teil C - Landstraßen

  Teil D - Autobahnen

 

- Informationen zur Arbeitsstättenrichtlinie ASR A5.2 (eingeführt am 21.12.2018)

 

- ATV DIN 18329 "Verkehrssicherungsarbeiten" seit 2016 im Rahmen der VOB vorgeschrieben und   gilt als umfassende Handlungshilfe für Bauvorbereitung, Ausschreibung, Bauüberwachung und       Abrechnung

 

- Aktueller Verkehrszeichenkatalog mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.


Die Verkehrssicherungspflicht und die Zuständigkeiten für Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum sind gesetzlich geregelt. Grundlagen findet man im BGB, der StVO 2023 ff. , RSA 21, ZTV-SA 97 und im Merkblatt über die Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Arbeitsstellensicherung MVAS 99.

 

Diese sind für Straßenbau- und Unterhaltungsbetriebe, Bauhöfe, Städte, Kommunen und Gemeinden, deren Verkehrsbehörden, Verkehrssicherer, Baumaschinen- und Arbeitsbühnenvermieter, Hoch-, Tief- und Gerüstbauer, Versorgungsträger, Containerdienste, GaLaBau und das Veranstaltungsmanagement wichtig.

 

Die erforderliche fachliche Qualifikation der "Verantwortlichen" ist in der RSA 21 besonders hervorgehoben.

Wir bieten firmenspezifische Inhouse-Seminare an, bei denen auf die Erfordernisse Ihres Unternehmens eingegangen wird. Die Vollausbildung für Verantwortliche für Arbeitsstellensicherung nach Schulungsgruppe E (MVAS 99) umfasst zwei Seminartage, die Teilausbildung und die Refresherkurse (Innerörtliche Straßen / Landesstraßen) werden an einem Seminartag aufgearbeitet. Je nach Kenntnisstand werden die Schulungen mit einem Zertifikat nach MVAS oder Teilnahmebescheinigung bestätigt. Gemäß RSA 21 haben alle Unternehmen und deren Verantwortliche, einen Nachweis nach MVAS vorzulegen.

 

Zu unseren Spezialitäten gehört auch die klare Definition und Maßnahmen der Arbeitsstellensicherung, sowie die Unterschiede von Absperrmaterialien und Absturzsicherungen. Der Umgang mit Standardregelplänen gehört ebenso dazu, wie die Erarbeitung von modifizierten Regelplänen zur verkehrsrechtlichen Sicherungen einer Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum.

 

Nutzen Sie die Expertise und langjährigen Berufserfahrungen unserer Referenten. Durch die Präsenzveranstaltungen werden alle Teilnehmer in die Diskussion aktiv einbezogen.

 Weitere Schwerpunkte und Themen sind:

 

- Rechtsgrundlagen, Verantwortung, Haftung

- Auswertung von Unfällen, Mängeln und Fehlern in der Arbeitsstellensicherung

- Verpflichtung zur Ausbildung im Fachgebiet

- Verkehrsrechtlichen Zuständigkeiten und deren Beantragungesverfahren

- Abgrenzung der RSA 21 Teile B und C in Bezug auf Geschwindigkeiten

- Einsatz moderner Verkehrstechnik und innovativer Verfahren

- Erstellung von Verkehrszeichenplänen

- Planung, Bauvorbereitung und Abrechnung

- Belange des Arbeitsschutzes (nicht Bestandteil der RSA 21)

- Ausblick auf zukünftige Änderungen und Ergänzungen

 

 Auf Grund der Spezifik und vielen Neuerungen bieten wir momentan keine Onlineseminare an.

 

 Es gibt keine Standardseminare! Die Themen werden auf Ihr Unternehmen zugeschnitten!

 

 

"Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum - rückwärts aus der Baustelle gefahren - mit Gefahr für die Verkehrsteilnehmer!"

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