Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen nach VDI 2700a, Referenten sind Fachberater im lasiportal

Wir bieten professionelle Seminare zum Thema Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen für Fahrzeughalter, Disponenten, Fahrzeugführer und Verlader in an. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung zur allgmeinen Ausbildung der Berufskraftfahrer nach BKrFQG / BKrFQV und wird auf die Transportspezifik des Unternehmens zugeschnitten. Der Hauptreferent war viele Jahre Disponent und Betriebsleiter in großen Speditionen und Werkstattleiter. Als Diplom-Ingenieur und Sachverständiger für Fahrzeugtechnik werden Seminare betriebsbezogen gestaltet, Betriebsberatungen durchgeführt und autorisierte Gutachten erstellt.

Bestandteil aller Seminare ist ein firmenspezifischer Fachvortrag, viele Praxisbeispiele, die Erstellung von Ladeanweisungen / Betriebsanweisungen und optional eine komplette Erarbeitung von QM Unterlagen nach der VDI Richtlinie 2700 Blatt 5. Dabei geht es um die Darstellung der Transport- und Verladeabläufe, der Fahrzeugtechnik, die Ladegüter und die verschiedenen Möglichkeiten der Ladungssicherung. Die Ausbildung, Organisation und Technik steht dabei im Vordergrund.

Ergänzend können auch Fachgutachten für ausgewählte Verladungen erstellt werden, die Bestandteil der Fahrzeugpapiere und Forderungen der StVO im § 22 ff. sowie der StVZO sind.

Gesetze und Vorschriften (Schulungsgrundlage)

Die Fragen der Schulungsteilnehmer sind in ganz Deutschland gleich: „Wo steht das, dass ich an dieser Schulung teilnehmen muss - ist die Schulung zur Ladungssicherung eigentlich Pflicht?“ oder „Bekomme ich Straf- oder Punktefreiheit, wenn ich den Teilnahmenachweis bei der Polizei vorlege?“ bzw. „Mein Chef kauft keine neuen Zurrmittel – was soll ich tun?“. Eigentlich sind diese Fragen erschreckend, denn alle Fahrzeughalter, Firmeninhaber und Unternehmer sollten die Rechtslage kennen. Diese beginnt mit dem staatlichen Recht, der neuen Betriebssicherheitsverordnung z.B. §§ 4, 7 und 9, dem Arbeitsschutzgesetz z.B. §§ 3 ff. und der Straßenverkehrsordnung im § 22. Hier sind die Grundpflichten des Arbeitsgebers und der Versicherten aufgeführt, die sich unter anderem auch mit der eigenen Informationspflicht bzw. Unterweisungen zur Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit beschäftigen. Die Pflicht zur Ladungssicherung ist in der StVO 2021 § 22 ff. eindeutig geregelt. Zudem wurde 2004 erstmals die VDI Richtlinie 2700 zum Thema Ladungssicherung präzisiert. Als Gemeinschaftsarbeit von Fachleuten wurde sie 1990 überarbeitet und in Endfassung ab November 2004 als deutsche und englische Version bekanntgegeben. Diese Richtlinie ist Handlungshilfe für den Güterverkehr bzw. die Baulogistik und sollte in den zutreffenden Blättern der Richtlinie 2700 in der Firma vorhanden sein. In der VDI Richtlinie 2700 Blatt 1 ist auch der Rahmenlehrplan zur Ladungssicherung enthalten.

Versierte Ingenieure und Praktiker widmen sich seit Jahren dem heiklen Thema der Ladungssicherung. Diesbezügliche Schulungen gehören zum festen Bestandteil, garantieren natürlich keine „Straf- oder Punktefreiheit“, beugen jedoch vor und schützen die Mitarbeiter und Unternehmer durch erworbenes Fachwissen. Grundlage aller Schulungen ist die VDI - Richtlinie 2700, DIN EN Normen und die anerkannten Regeln der Technik.

Es wird empfohlen diese Ausbildung nach 2 bis 4 Jahren in einem Auffrischungskurs zu wiederholen. Wichtig ist die Aktualität der Referentenunterlagen, die praxisbezogene Professionalität des Vortragenden, ein Praxistraining und ein abschließender Kenntnisnachweis. Bei Erfolg gibt es in jedem Fall ein aussagekräftiges und autorisiertes Zertifikat.

 

Die Seminare sind eine fach- und firmenbezogene Ergänzung zum Modul 5 des BKrFQG.

 

Hier finden Sie uns

Hasenweg 13D
14552 Michendorf

 

Kontakt

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